[ Auszug: (1) Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Kommt der
Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Für den
zufällige ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]